Unsere AGB`s

Im Fall einer Anmeldung zu einem Kurs gelten folgenden Vertragsbedingungen
(außer bei musica-viva Kursen; deren AGB´s und Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage www.musica-viva.de):

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1. Anmeldung und Vertrag

• Durch ihre schriftliche Anmeldung per Post, Fax, e-mail oder online–Anmeldeformular bieten Sie uns verbindlich den Abschluss des Vertrages an und erkennen gleichzeitig unsere allgemeinen Reisebedingungen an. Dies gilt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren vertragliche Verpflichtungen der Anmeldende ebenfalls haftet.
• Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Eintreffen widerrufen wird.
• Mit der Annahme der Anmeldung durch uns kommt der Reisevertrag zustande; dies wird Ihnen durch die Zusendung einer Anmeldebestätigung und Rechnung mitgeteilt. Einbezogen in den Reisevertrag sind die Reisebedingungen, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Seminaren wie auf der Homepage und in Prospekten beschrieben.

2. Bezahlung

• Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines (§ 651k BGB) ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten.
• Die Restzahlung ist unaufgefordert spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen.
Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
• Falls wir Ihre Anmeldung (z.B. bei Überbelegung) nicht bestätigen können, bekommen Sie die eventuell bereits geleistete Anzahlung unverzüglich zurückerstattet.
• Wenn der Gesamtbetrag bei Seminarbeginn nicht vollständig bezahlt ist, sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren berechtigt.

Den Gesamtbetrag überweisen Sie bitte entsprechend den hier beschriebenen Konditionen und Fristen auf das folgende Konto:

Kto.-Nr.: 73051266
BLZ 67050505
Sparkasse Rhein-Neckar Nord
Empfänger: Jens Schlichting
Verwendungszweck: Kurs + Kursdatum

3. Leistungen

• Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen sowie Preise gelten als verbindlich entsprechend den Beschreibungen in unserer Homepage, Prospekten und Katalogen, den Reiseunterlagen, insbesondere in der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
• Es gelten die in unserer Seminarbeschreibung angegebenen Preise; diese schließen ein (soweit in der Seminarbeschreibung nicht anders angegeben): sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des Seminars, Unterkunft und Verpflegung (entsprechend der Seminarbeschreibung) für den angegebenen Zeitraum; der Preis für die Unterkunft bezieht sich in der Regel auf 2-Bett-Zimmer bei gemeinsamer Belegung von zwei Kursteilnehmern. Bei Einzelzimmerwunsch wird ein Aufschlag von € 5.- pro Tag berechnet.
• Reisekosten für An- und Abreise sowie etwaige Versicherungsprämien sind nicht im Preis enthalten.
• Das Seminar beginnt und endet zu den Terminen, die in der Seminarbeschreibung angegebenen sind

4. Leistungs- und Preisänderungen

• Sollten nach Abschluss des Vertrages Abweichungen und Änderungen vom vereinbarten Reisevertrag notwendig werden, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind diese nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Seminars nicht beeinträchtigen.
• Eine solche zulässige Änderung einer Leistung haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes mitzuteilen; in diesem Fall können Sie kostenlos von dem Vertrag zurücktreten oder stattdessen an einem mindestens gleichwertigen anderen Seminar die Teilnahme verlangen. Diese Rechte sind in einem solchen Fall von Ihnen unverzüglich nach Eingang unserer Erklärung geltend zu machen.
• Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem angegebenen Termin des Seminars mehr als vier Monate liegen und die Preiserhöhung nicht mehr als 5% des Gesamtpreises beträgt. Eine Preisänderung kann nur dann verlangt werden, wenn sich nach Abschluss des Vertrages nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger (z.B. Hotels) erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Eine Preiserhöhung kann jedoch nur bis zum 21. Tag vor dem Abreisetermin verlangt werden.
• Eine zulässige Preisänderung haben wir unverzüglich nach Kenntnis des Grundes mitzuteilen.

5. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen

• Jederzeit vor Seminarbeginn können Sie durch entsprechende schriftliche Erklärung von der Buchung zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag oder bei Nichterscheinen können wir pro angemeldeten Teilnehmer eine nach dem in der Seminarbeschreibung angeführten Preis berechnete Pauschalentschädigung wie folgt verlangen:
• ab dem 90. Tag vor Seminarbeginn 25 %,
ab dem 45. Tag vor Seminarbeginn 45 %,
ab dem 20. Tag vor Seminarbeginn 65 %,
ab dem 5. Tag vor Seminarbeginn auf 90 %
ab dem 1. Tag vor Seminarbeginn (Datum des Anreisetages) auf 100%
• Sollten Sie nicht zu dem Seminar erscheinen, ohne dass uns eine schriftliche Rücktrittserklärung zukommt, so wird der volle Seminarpreis berechnet.
• Tritt eine Ersatzperson durch die Vermittlung eines gemeldeten Teilnehmers an seine Stelle, sind wir berechtigt, für den entstehenden Mehraufwand einen Pauschalbetrag in Höhe von 20.- € zu verlangen; wenn eine Ersatzperson von uns gestellt wird, erhöht sich diese Pauschale auf 45.- €.
• Wird die in den Kursbeschreibungen genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder kann der Kurs aufgrund unvorhersehbarer Ereignissen nicht stattfinden, sind wir bis 14 Tage vor Kursbeginn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies werden wir Ihnen umgehend mitteilen, die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen werden unverzüglich und vollständig erstattet. Die Ihnen bereits entstandenen Kosten (z.B. für Reiserücktrittversicherungen oder Reisekosten) können im Falle einer Absage unsererseits nicht erstattet werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6. Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

• Wir verpflichten uns, durch gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Seminare die Reiseleistung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Inhalte hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die Wert oder Tauglichkeit der gesamten Reise mindern oder aufheben. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes gewährleisten wir gewissenhafte Seminarvorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Dozenten und Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Wird das Seminar oder eine Reiseleistung nicht oder nur mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen, selbst Abhilfe vornehmen, den Vertrag kündigen oder eine Minderung des Reisepreises fordern. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Unbeschadet dieser Rechte können Sie auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Rahmenprogramm etc.), die von uns lediglich vermittelt werden.
• Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit lediglich vermittelten Fremdleistungen, die in der Seminarausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
• Ein Schadensersatzanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
• Der Reisende muss die Beteiligung an Tanz, Sport- und anderen Ferienaktivitäten selbst verantworten; für Unfälle, die bei solchen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns nachweislich ein Verschulden trifft.
• Angaben über vermittelte touristische Leistungen oder vermittelte Beförderungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber und stellen keine Zusicherung gegenüber dem Kursteilnehmer dar.
Sämtliche Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Kursende schriftlich geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach 1 Jahr, Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren 3 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Ende des Seminars.
• Durch Krankheit während der Reise entstehende Kosten sowie Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Er ist verpflichtet, vor Buchung der Reise einen Arzt aufzusuchen, falls sein Gesundheitszustand Anlass zu Bedenken gibt.
• In diesem Zusammenhang empfehlen wir im eigenen Interesse der Reisenden den Abschluss einer Reiseversicherung sowie außerdem den Abschluss eines Versicherungspaketes bestehend aus Reise-Krankenversicherung, Notfallhilfe-Versicherung und Reisegepäckversicherung.

7. Sonstiges

• Alle Angaben in unseren Seminarbeschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Seminarbeschreibung entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung bzw. Drucklegung.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Reisebedingungen zur Folge.
• Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 651 ff, soweit wir nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen oder Reiseprogrammen fremder Reiseveranstalter sind.

• Gerichtsstand ist Mannheim.


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